Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 16.05.2006 - 11 ME 110/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Streichung aus der Dolmetscherliste wegen Unzuverlässigkeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 100a StPO; § 477 Abs. 2 S. 2 StPO; § 33a Abs. 1 Nr. 1 SOG,NI
Begründetheit einer Beschwerde gegen einen vorläufigen Rechtsschutz versagenden Beschluss des Verwaltungsgerichts; Unzuverlässigkeit eines Dolmetschers bzgl. der persönlichen Integrität im Falle der Weitergabe von Untersuchungsergebnissen an dritte Tatverdächtige durch ... - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 100a; StPO § 477 Abs. 2 S. 2
Streichung aus der Dolmetscherliste wegen Unzuverlässigkeit - Dolmetscher; Gefahr, erhebliche; Verwendung: Daten; Verwertungsverbot; Zuverlässigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründetheit einer Beschwerde gegen einen vorläufigen Rechtsschutz versagenden Beschluss des Verwaltungsgerichts; Unzuverlässigkeit eines Dolmetschers bzgl. der persönlichen Integrität im Falle der Weitergabe von Untersuchungsergebnissen an dritte Tatverdächtige durch ...
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 28.02.2006 - 7 B 452/05
- OVG Niedersachsen, 16.05.2006 - 11 ME 110/06
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2343
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 9 S 360/06
Löschung aus dem Verzeichnis der allgemein beeidigten Verhandlungsdolmetscher …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2006 - 11 ME 110/06
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass einem Dolmetscher, der allgemein beeidigt ist - worauf er im allgemeinen auch werbend hinweist -, auch außerhalb gerichtlicher Verfahren ein gegenüber anderen Sprachmittlern erhöhtes Vertrauen entgegengebracht wird (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.4.2006 - 9 S 360/06 -, veröffentl. in juris).
- OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LC 232/13
Anlasstat; erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft; …
Im verwaltungsrechtlichen Verfahren richten sich die Folgerungen nach § 477 Abs. 2 Satz 3 StPO (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 16.5.2006 - 11 ME 110/06 -, NJW 2006, 2343, juris, Rdnr. 10;… VG Bremen, Beschl. v. 18.8.2008 - 5 V 1936/08 -, juris, Rdnr. 25 f., jeweils zu § 477 Abs. 2 Satz 2 StPO a.F., nunmehr § 477 Abs. 2 Satz 3 StPO).Zur näheren Bestimmung des Begriffs der erheblichen Gefahr ist auf die Legaldefinitionen des § 2 Nr. 1a (Gefahr) und Nr. 1c (erhebliche Gefahr) Nds. SOG zurückzugreifen (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 16.5.2006 - 11 ME 110/06 -, a.a.O.).
- VG Düsseldorf, 12.10.2016 - 22 K 2135/15
Rocker; Rockerclub; Waffe; Waffenbesitzkarte; Unzuverlässigkeit; …
vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. November 2014 - 11 LC 232/13 -, Rdn. 32, juris, und Beschluss vom 16. Mai 2006 - 11 ME 110/06 -, Rdn. 10, juris; VG Bremen, Beschluss vom 18. August 2008 - 5 V 1936/08 -, Rdn. 25 f., juris (jeweils zu § 477 Abs. 2 Satz 2 StPO a.F.).